Versand
Die Anbieterin informiert die Kundinnen und Kunden in geeigneter Form, welche Abhol- und Liefermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Anbieterin ist ohne Angabe von Gründen im eigenen Ermessen berechtigt, Abhol- und Liefermöglichkeiten – auch gegenüber einzelnen Kundinnen und Kunden – nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anzubieten.
Angaben zu Abhol- und Lieferfristen sowie zur Verfügbarkeit sind für die Anbieterin unverbindlich. Abhol- und Lieferfristen können sich – insbesondere aufgrund von Verzögerungen bei Lieferanten der Anbieterin – jederzeit ändern. Die Anbieterin ist zu Teillieferungen sowie zur teilweisen Bereitstellung von Bestellungen zur Abholung berechtigt.
Die Anbieterin ist berechtigt, eine Frist für die Abholung oder die Annahme einer Bestellung zu setzen. Sofern die Abholung nicht fristgerecht erfolgt oder eine Kundin beziehungsweise ein Kunde die Annahme verweigert, ist die Anbieterin im eigenen Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Bestellung auf Kosten der Kundin beziehungsweise des Kunden zu liefern sowie eine Umtriebsentschädigung zu verrechnen. Die Anbieterin ist im eigenen Ermessen berechtigt, eine Umtriebsentschädigung in Höhe von pauschal 30.0 % des Bestellwertes oder eine Entschädigung für den tatsächlichen Umtrieb zu verrechnen.
Die Bereitstellung zur Abholung sowie Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten der Kundinnen und Kunden. Die Gefahr geht auf die Kundin beziehungsweise den Kunden über, sobald die Sendung durch die Anbieterin dem ausführenden Transportunternehmen übergeben oder zur Abholung bereitgestellt worden ist. Die Anbieterin ist im eigenen Ermessen berechtigt, die Lieferkosten zu erlassen oder vorzusehen, dass die Lieferkosten im Preis inbegriffen sind. Die Anbieterin ist berechtigt, einen Kleinmengenzuschlag zu verrechnen oder eine Mindestbestellmenge vorzusehen.
Abholungen sind nur zu vereinbarten oder veröffentlichten Zeiten möglich. Lieferungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, an die Bordsteinkante in der Schweiz und unter Vorbehalt der Zugänglichkeit.
Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, abgeholte oder gelieferte Waren unverzüglich auf Mängel sowie Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen müssen der Anbieterin so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von fünf Kalendertagen gemeldet werden. Das gilt auch für Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können. Beanstandungen, die Transportschäden betreffen, müssen innerhalb der gleichen Frist auch dem ausführenden Transportunternehmen gemeldet werden. Die Meldungen müssen jeweils in einer Form, die den Nachweis durch Text erlaubt, erfolgen.